KI-Verordnung: Betrifft mich das?
Der 2-Minuten-Check für normale Betriebe. Beantwortet in wenigen Klicks, welche Pflichten euch treffen und was zu tun ist.
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Welche Pflichten der KI-Verordnung euch treffen können
Der Selbsttest oben zeigt in wenigen Klicks, ob euch die KI-Verordnung (EU AI Act, kurz KI-VO) betrifft und was zu tun ist. Die folgenden Punkte sind die möglichen Pflichten im Überblick, von der Kennzeichnungspflicht für Chatbots und KI-Bilder bis zum Hochrisiko-Bereich. Für die ausführliche Einordnung folgt der Ratgeber zur KI-Verordnung.
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Möglicher Hochrisiko-Fall (Personalauswahl und Ähnliches)
Ihr bewegt euch möglicherweise im Hochrisiko-Bereich nach Anhang III der KI-Verordnung. Die anspruchsvolleren Pflichten (Risikomanagement, Datenqualität, menschliche Aufsicht, Dokumentation) gelten dank der Verschiebung durch den Digital Omnibus erst ab dem 2. Dezember 2027. Das ist genug Zeit, um sich in Ruhe vorzubereiten. Für eine saubere Einordnung eures Falls lohnt ein kurzes Gespräch.
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Kurz prüfen: entscheidet eure KI über Menschen?
Ob euch der Hochrisiko-Bereich betrifft, hängt an einer Frage: Trifft eine KI bei euch Entscheidungen über Menschen (Einstellung, Bewertung, Kreditvergabe) oder bereitet sie diese maßgeblich vor? Wenn ja, gilt der Hochrisiko-Rahmen, allerdings erst ab Dezember 2027. Ein kurzes Gespräch klärt das schnell.
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Chatbot kennzeichnen
Wer mit eurem Bot schreibt oder spricht, muss erkennen können, dass hier eine KI antwortet, sobald das nicht ohnehin offensichtlich ist. Ein klarer Hinweis genügt (Art. 50).
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Täuschend echte KI-Bilder kennzeichnen
Inhalte, die wie echte Fotos oder Aufnahmen wirken (sogenannte Deepfakes), müsst ihr sichtbar als KI-generiert kennzeichnen. Ein Hinweis wie ‚Mit KI erstellt’ am Inhalt und im Alt-Text reicht. Die maschinenlesbare Markierung im Hintergrund macht das KI-Tool selbst. Im Zweifel kennzeichnen (Art. 50).
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Zeichnungen und Icons: nichts zu tun
Klar erkennbare Illustrationen, Icons, Diagramme oder Grafiken müsst ihr nicht kennzeichnen. Sie sind offensichtlich künstlich, niemand hält sie für ein echtes Foto.
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Faustregel für KI-Bilder
Die Linie ist einfach: Sieht das Bild aus wie ein echtes Foto, gehört ein Hinweis ‚KI-generiert’ dran. Sieht man ihm die KI an (Zeichnung, Icon, Grafik), ist keiner nötig. Im Zweifel kennzeichnen.
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KI-Kompetenz aufbauen und dokumentieren
Euer Team soll mit KI umgehen können, und das gehört dokumentiert (Art. 4). Vier Schritte: Bestandsaufnahme der KI-Nutzung, Regeln festlegen (welche Daten in welches Tool, wer prüft was), rollenbezogen schulen, das Ganze dokumentieren. Ein Pflicht-Zertifikat, einen KI-Beauftragten oder Wissenstests verlangt die Verordnung nicht.
Dieser Check gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Er bildet den Stand vom August 2026 ab (nach dem Digital Omnibus). Für die verbindliche Einordnung eures konkreten Falls sprecht mit uns oder eurem Rechtsbeistand.
Unsicher, was davon für euch gilt?
In einem kurzen Gespräch ordnen wir euren konkreten Fall ein und sagen ehrlich, was fehlt und was schon reicht. Manchmal ist die Antwort auch: Ihr seid kaum betroffen, ein Hinweis auf der Website reicht.
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